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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2018 | S. 2–7Es folgt Seite №2

Nr. 1 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 10. November 2016 i. S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_1211/2015

Art. 15 und 16 StGB: Notwehr; Notwehrexzess.

Die Angemessenheit der Abwehr ist aufgrund jener Situation zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Tat befand. Es dürfen nicht nachträglich allzu subtile Überlegungen darüber angestellt werden, ob der Angegriffene sich nicht allenfalls auch mit anderen, weniger einschneidenden Massnahmen hätte begnügen können und sollen.

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