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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2018 | S. 36–42Es folgt Seite №36

Gemeingefährlichkeit von Straftätern

I. Einleitung

Vor der Revision des StGB im Jahre 2002 war der Begriff der Gemeingefährlichkeit dem Bundesrecht unbekannt. Auch dem kantonalen Recht war er fremd, bis sich im Jahre 1993 ein Tötungsdelikt ereignete: Ein zweifach wegen Mordes verurteilter Strafgefangener tötete während seines Freiganges eine junge Frau am Zollikerberg.1

Dieser Vorfall löste in der Öffentlichkeit starke Reaktionen…

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