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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2017 | S. 2–6Es folgt Seite №2

Nr. 1 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 8. Februar 2016 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_786/2015

Art. 6 Abs. 1, 141 und 269 Abs. 2 lit. a StPO; Art. 179terAbs. 1 StGB: Zulässigkeit eigener Ermittlungen der Parteien; Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise; unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen.

Der Untersuchungsgrundsatz gemäss Art. 6 Abs. 1 StPO schliesst private Ermittlungen der Parteien oder anderer Verfahrensbeteiligter nicht aus, sofern sie sich darauf beschränken, den Strafverfolgungsbehörden…

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