Fahrlässige HIV-Übertragung nach Risikokontakten1
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Konkretisierung der strafrechtlich gebotenen Sorgfalt durch die Safer-Sex-Regeln des BAG?
- IV. Körperverletzung und Aufklärungspflicht über vorgängige Infektionsmöglichkeiten
- V. Verbreiten menschlicher Krankheiten bei Unwissen um den positiven HIV-Status
- VI. Unbewusste Fahrlässigkeit
I. Sachverhalt
Ein Mann, der während Jahren mit verschiedenen Frauen sexuell verkehrt hatte, wurde von einer dieser Sexpartnerinnen nachträglich darüber informiert, dass sie Trägerin des HI-Virus sei. Trotz dieser Mitteilung verzichtete der Mann weiterhin bei seinen zahlreichen Gelegenheitsbeziehungen auf die Benutzung von Kondomen, weil er sich unter anderem wegen ausgebliebenen Infektionsindizien…
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