Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Ein Essay für die Strafverteidigung zur Beratung der beschuldigten Person
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangspunkte
- II. Aussageverweigerung
- III. Geständnis
- IV. Aussage (Einlassung) ohne Geständnis
- 1. Die (berechtigte) anwaltliche Angst vor der Einlassung ohne Geständnis
- 2. Mögliche Konstellationen einer Einlassung ohne Geständnis
- 3. Insbesondere: Einlassung ohne Geständnis bei Sexualdelikten
- 4. «Wahrheit», Wissen und Strafverteidigung
- 5. Rahmenbedingungen der Einlassung ohne Geständnis
- 6. Einlassung ohne oder wider den anwaltlichen Rat
- V. Schweigen oder reden: sieben Faustregeln, drei Thesen und ein Joker als «Pocket Guide für die Verteidigungspraxis»
- 1. Erste These: transdisziplinäre Verteidigungslehre als nötige Ergänzung zur Verteidigungsintuition
- 2. Aussageverweigerung im Vorverfahren: drei Faustregeln und ein Joker
- a) Erste Faustregel: vor Akteneinsicht keine Aussage
- b) Zweite Faustregel: nach Akteneinsicht im Zweifelsfall weiterhin schweigen
- c) Dritte Faustregel: im Zweifel die Mitwirkung bei Beweisabnahmen (insbesondere psychiatrischer Begutachtung) verweigern
- d) Der Joker: Aussageverweigerung als Verhandlungspfand
- 3. Vierte Faustregel: fürs Hauptverfahren Aussageverweigerung als Strategie hinterfragen
- 4. Einlassung oder Aussageverweigerung?
- 5. Sechste Faustregel: das Geständnis ist ein Eckpfeiler jeder reinen Strafmassverteidigung
- 6. Siebte und wichtigste Faustregel: der Anwalt rät, der Klient entscheidet und setzt um
Aus der Zeitschriftforumpoenale Sonderheft 1/2014 | S. 2–36 Es folgt Seite № 3⬆
I. Ausgangspunkte
1. Schweigen oder reden, bestreiten oder gestehen: Diskussionsstand in der Schweiz
«Es gibt zwei wirklich zentrale Grundentscheidungen, die bei jeder Strafverteidigung getroffen werden müssen. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte schweigen oder sich…
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